Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8534
BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08 (https://dejure.org/2008,8534)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - 3 StR 416/08 (https://dejure.org/2008,8534)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08 (https://dejure.org/2008,8534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08
    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH NStZ 2000, 86; 2005, 155; Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08
    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH NStZ 2000, 86; 2005, 155; Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08
    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH NStZ 2000, 86; 2005, 155; Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

    Dies gilt umso mehr dann, wenn objektive Beweisanzeichen festgestellt sind, die mit Gewicht gegen die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten sprechen (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, Rn. 6 mwN).

    Die Strafkammer hätte diese Einlassung daher nicht ohne weiteres hinnehmen und so ungeprüft ihren Feststellungen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, Rn. 6).

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14

    Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der

    Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, juris Rn. 6; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht