Rechtsprechung
BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (fragliche Einlassungen des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verwendung entlastender Angaben eines Angeklagten; Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft i. R. einer gefährlichen Körperverletzung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1
- rechtsportal.de
StGB § 224 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95
Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08
Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH NStZ 2000, 86; 2005, 155;… Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 28). - BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08
Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH NStZ 2000, 86; 2005, 155;… Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 28). - BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
(Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 416/08
Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH NStZ 2000, 86; 2005, 155;… Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 28).
- BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10
Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch
Dies gilt umso mehr dann, wenn objektive Beweisanzeichen festgestellt sind, die mit Gewicht gegen die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten sprechen (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, Rn. 6 mwN).Die Strafkammer hätte diese Einlassung daher nicht ohne weiteres hinnehmen und so ungeprüft ihren Feststellungen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, Rn. 6).
- BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der …
Vielmehr muss sich der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 416/08, juris Rn. 6; vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303).